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Aktuelles:

 

Veranstaltungen 2024:

23.12.2024: Friedenslichtübergabe vor der Pfarrkirche

11.01.2025: Hundekundenachweis

08.02.2025: Hundekundenachweis


 

 

 



Weinbaugemeinde St. Andrä-Höch 
www.st-andrae-hoech.at
Tel. 03457/2258-0
ATU28577803


Amtssignatur

Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde St. Andrä-Höch auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

 

Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur

 

Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke Gemeinde St. Andrä-Höch gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier.

 

Elektronische Signaturprüfung:

Über die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH stellt der Bund ein kostenloses Prüfservice zur Verfügung, um die Echtheit der aufgebrachten Amtssignatur/Amtssiegel zu überprüfen.
http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

 

 

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde:

Ansprechperson: Gerald Aldrian

Adresse:                8444 St. Andrä im Sausal 74

Telefon:                 +43 (3457) 2258-0

Fax:                       +43 (3457) 2258-22

E-Mail:                   gde@st-andrae-hoech.gv.at

UID-Nummer:       ATU28577803

Parteiverkehrszeiten: Mo, Di, Do 8.00 bis 13.00 Uhr, Fr 8.00 bis 15.00 Uhr

 

  1. Hinweis zur Rechtsmitteleinbringung

Rechtsmittel können folgender Form eingebracht werden:

  • Persönlich/postalisch: 8444 St. Andrä im Sausal während der Amtsstunden
  • Per E-Mail:                    gde@st-andrae-hoech.gv.at
  • Per FAX:                        +43 (3457) 2258-22

 

Für die Rechtsmitteleinbringung werden die allgemeingültigen technischen Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:

  • Dateigröße:  5 MB
  • Übermittlung von Zip Dateien
  • Elektronische Formate (.pdf, .jpg)