Amtssignatur
Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde St. Andrä-Höch auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke Gemeinde St. Andrä-Höch gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier.
Elektronische Signaturprüfung:
Über die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH stellt der Bund ein kostenloses Prüfservice zur Verfügung, um die Echtheit der aufgebrachten Amtssignatur/Amtssiegel zu überprüfen.
http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde:
Ansprechperson: Gerald Aldrian
Adresse: 8444 St. Andrä im Sausal 74
Telefon: +43 (3457) 2258-0
Fax: +43 (3457) 2258-22
E-Mail: gde@st-andrae-hoech.steiermark.at
UID-Nummer: ATU28577803
Parteiverkehrszeiten: Mo, Di, Do 8.00 bis 13.00 Uhr, Fr 8.00 bis 15.00 Uhr
- Hinweis zur Rechtsmitteleinbringung
Rechtsmittel können folgender Form eingebracht werden:
- Persönlich/postalisch: 8444 St. Andrä im Sausal während der Amtsstunden
- Per E-Mail: gde@st-andrae-hoech.steiermark.at
- Per FAX: +43 (3457) 2258-22
Für die Rechtsmitteleinbringung werden die allgemeingültigen technischen Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:
- Dateigröße: 5 MB
- Übermittlung von Zip Dateien
- Elektronische Formate (.pdf, .jpg)